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Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen

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Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland- Rheinhessen begrüßt Sie auf seinem Internetauftritt.

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Fortbildungsveranstaltungen

Unser Seminarangebot für das Jahr 2024

Teilnahmebedingungen

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TRGI 2018 - Technische Regel Gasinstallationen

23.04.2024
Veranstaltungsort: Geschäftsstelle Koblenz  −  Veranstalter: Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen  −  Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Adler

Die Schulung behandelt die in der TRGI 2018 (DVGW G 600 (A):2018-09 enthaltenen Änderungen gegenüber der Vorgängerausgabe aus 2008. Sie ist Voraussetzung für die Verlängerung einer Eintragung in ein Installateurverzeichnis bei einem Netzbetreiber (Gas) (Verlängerung Installateurausweis).


Inhalt:

  • Allgemeines, Begriffe: Geltungsbereich, Symbole, Gasgeräte-Kennzeichnung, Gasgerätearten
  • Geräteaufstellung: Verbrennungsluftversorgung, Aufstellung von Gasgeräten, Gasgerätearten, Abgasabführung, Inbetriebnahme Gasgeräte
  • Bemessung der Leitungsanlage: Nennbelastung/Summenbelastung/Spitzenbelastung, Druckverlust der Leitungsanlage, Abgleich GS, vereinfachtes Verfahren, direkter Abgleich, Bemessungstabellen, -diagramme
  • Leitungsanlage: Anforderungen an Bauteile, Erstellen der Leitungsanlage, Prüfen und Inbetriebnahme der Leitungsanlage, Gasgeräteanschluss
  • Betrieb und Instandhaltung: Wiederkehrende Kontrollen und Überprüfungen von Gasinstallationen, Informationen für Verbraucher/Kunden

Ziel:

Vermittlung der mit der TRGI 2018 geänderten technischen und rechtlichen Anforderungen bei Errichtung, Erweiterung und Instandhaltung von Gasinstallationen. 


Abschluss:

DVGW/ZVSHK-Zertifikat


Zielgruppe:

Inhaber eines Vertragsinstallationsunternehmens (VIU) oder dessen beauftragte verantwortliche Fachkraft zur Eintragung des VIU in ein Installateurverzeichnis bei einem Netzbetreiber (Gas).


Voraussetzung:

Kenntnisse der Inhalte der TRGI 2008.


Hinweise:

Es wird ausdrücklich empfohlen, eine TRGI 2018 zur Schulung mitzubringen.


Diese Schulung ist keine generelle Schulung zu den Inhalten der TRGI 2018. Sie behandelt nur die mit der letzten Änderung der TRGI im September 2018 erfolgten Änderungen.


Anmeldeschluss

Monteurschulung - Sicheres Arbeiten an Gasleitungsanlagen

24.04.2024
Veranstaltungsort: Kreishandwerkerschaft Bad Kreuznach, Siemensstr. 8, 55543 Bad Krz  −  Veranstalter: Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen  −  Referent: Dipl. Ing. (FH) Andreas Adler

Interne Schulung nur für die Innung Bad Kreuznach


Bitte pro Teilnehmer eines Betriebs das digitale Anmeldeformular ausfüllen.

Bitte keine Mehrfach-Anmeldungen über das Kontaktfeld.


Inhalt:

  • DVGW-TRGI 2018 - Technische Regel für Gasinstallationen
  • Grundlagen und Geltungsbereich der TRGI
  • Leitungsanlagen
  • Arbeiten an Gasleitungen, Unfallverhütung, DGUV-Regel 100-500 Kap. 2.31
  • Manipulationsabwehr, aktive und passive Maßnahmen
  • Prüfen und Inbetriebnahme von Leitungsanlagen
  • Betrieb und Instandhaltung von Gasinstallationen

Ziel:

Schwerpunkt der Schulung ist die praktische Umsetzung der TRGI 2018 und das sichere Arbeiten an Gasleitungsanlagen. 


Zielgruppe:

An Gasanlagen eingesetztes Personal


Hinweis:

Die Schulung beinhaltet die notwendige Unterweisung als Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes zum Thema „Arbeiten an Gasleitungen“ nach DGUV-Regel 100-500 Kap. 2.31 für den Bereich der häuslichen Gasinstallation (Geltungsbereich der DVGW-TRGI)   


Diese Schulung wird ergänzt durch die Monteurschulung - Sichere Geräteaufstellung, Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung.

Ausgebucht

ONLINE Wiederkehrende Schulungnach AwSV

26.04.2024
Veranstaltungsort: Online c/o Geschäftsstelle Koblenz  −  Veranstalter: Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen  −  Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Adler

Wiederkehrende Schulung für die betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV

Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) muss die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle 2 Jahre und das eingesetzte Personal regelmäßig an einer einschlägigen Schulung teilnehmen, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.


Hinweis:

Die Teilnahmebescheinigung gilt als Fortbildungsnachweis der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, der für die alle 2 Jahre stattfindenden Fachbetriebsprüfung nach AwSV erforderlich ist. 


Inhalt:

Kompaktschulung 

  • Rechtsgrundlagen (insbesondere WHG und AwSV)
  • Technische Regeln insbesondere TRwS 791
  • Heizölverbraucheranlagen
  • Ölleitungen
  • Grenzwertgeber
  • Leckanzeigegerät

Ziel:

Fortbildung der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV oder regelmäßige Fortbildung des an Heizölverbraucheranlagen eingesetzten Personals.


Abschluss:

Teilnahmebescheinigung der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG)

Keine schriftliche Prüfung.


Zielgruppe:

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, die an einer Erstschulung nicht älter als 2 Jahre teilgenommen haben.

Diese Fortbildung ist auch geeignet als regel-mäßige Schulung des für an Heizölverbraucheranlagen eingesetzten Personals (Mitarbeiter aus den Bereichen Montage und Kundendienst) nach AwSV.



Anmeldeschluss

Asbestsachkunde nach Nr. 2.7 - TRGS519 Anlage 4C

06.05.2024
Veranstaltungsort: Geschäftsstelle Koblenz  −  Veranstalter: Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen  −  Referent: Markus Valerius und Michael Schaaf Berufsbildungswerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.

Integrierter ASI-Lehrgang


2-Tages-Lehrgang mit Prüfung

zum Erwerb der Asbestsachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) Anlage 4C 


Um Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Asbestzementprodukten, als Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 und als Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519, durchführen zu dürfen, benötigt der Betrieb zusätzlich eine Anmeldung bzw. Zulassung durch die Aufsichtsbehörde.


Inhalt:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen

Abschluss:

Theoretische Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein von der Aufsichtsbehörde bestätigtes Zertifikat als Sachkundenachweis.


Hinweise:

Der Sachkundenachweis gilt zeitlich befristet für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungsnachweis (1-tägig) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Fortbildung.


Zielgruppe:

Verantwortliche Person, Aufsichtsführenden, Fachpersonal (ohne Beaufsichtigung)


Ziel:

Der Lehrgang vermittelt die Sachkunde für Arbeiten an Asbestzement und schwachgebundenen Asbesten (Tätigkeiten geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfangs).

Abgesagt

ONLINE Werklohnforderungen sichern

04.06.2024
Veranstaltungsort: Online c/o Geschäftsstelle Koblenz  −  Veranstalter: Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen  −  Referent: Prof. Dr. Jörg Zeller Rechtsanwalt I Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zert. Sachverständiger für Grundstücks- und Immobilienbewertung

Inhalt:

  • Wann habe ich Anspruch auf eine Bürgschaft durch den Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten?
  • In welcher Höhe kann ich eine solche Bürgschaft fordern?
  • Wann kann ich einen Anspruch auf Sicherungshypothek geltend machen und wie setze ich einen solchen Anspruch durch?
  • Wann und wie kann ich Vorauszahlungen geltend machen und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Wann und wie kann ich Abschlagszahlungen verlangen und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Was kann ich tun, wenn der Auftraggeber Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen nicht leistet?
  • Was kann ich tun, wenn der Auftraggeber

Ziel:

Vermittlung und Festigung von Kenntnissen Werklohnforderungen zu sichern.


Abschluss:

Zertifikat des Fachverbandes SHK Rheinland-Rheinhessen


Zielgruppe:

Geschäftsführer, Firmeninhaber, leitende Angestellte


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