Integrierter ASI-Lehrgang
2-Tages-Lehrgang mit Prüfung
zum Erwerb der Asbestsachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) Anlage 4C
Um Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Asbestzementprodukten, als Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 und als Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519, durchführen zu dürfen, benötigt der Betrieb zusätzlich eine Anmeldung bzw. Zulassung durch die Aufsichtsbehörde.
Inhalt:
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Anforderungen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
Abschluss:
Theoretische Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein von der Aufsichtsbehörde bestätigtes Zertifikat als Sachkundenachweis.
Hinweise:
Der Sachkundenachweis gilt zeitlich befristet für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungsnachweis (1-tägig) besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Fortbildung.
Zielgruppe:
Verantwortliche Person, Aufsichtsführenden, Fachpersonal (ohne Beaufsichtigung)
Ziel:
Der Lehrgang vermittelt die Sachkunde für Arbeiten an Asbestzement und schwachgebundenen Asbesten (Tätigkeiten geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfangs).