Erneut kurzfristige Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
29.07.2022BMWI reduziert Fördersätze und ändert Förderbedingungen der BEG Einzelmaßnahmen
Nach den Wirren um den abrupten Förderstopp in den KfW-Programmteilen der BEG Ende Januar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Bundesminister Harbeck am 26.07.2022 erneut Förderkonditionen der BEG kurzfristig und völlig überraschend in einer Nacht- und-Nebel-Aktion geändert. Diesmal trifft es neben der Sanierungsförderung durch die KfW auch die für das SHK-Handwerk besonders bedeutende Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch das BAFA.
Die neuerlichen Änderungen Knall auf Fall erschüttern das Vertrauen der Verbraucher und der ausführenden Handwerksbetriebe in die Förderkulisse zur energetischen Gebäudesanierung nachhaltig und untergraben die gemeinsamen Anstrengungen für Klimaschutz und Wärmewende in diesem Bereich. Kunden werden verunsichert, es entsteht ein erheblich gesteigerter Beratungsbedarf, bereits geplante Maßnahmen werden infrage gestellt und die Motivation der SHK-Branche beschädigt. Und genau das kann unser Handwerk und die Gesellschaft in der derzeitigen Situation am Allerwenigsten gebrauchen.
Der ZVSHK hat deshalb bis gestern noch vergeblich versucht, intern auf das BMWK einzuwirken. Ein Statement des Hauptgeschäftsführers des ZVSHK Helmut Bramann finden sie im untenstehenden (folgenden) Beitrag.
Hier die wesentlichen Änderungen in der BEG EM zum 15.08.2022 in aller Kürze:
- Jegliche Förderung von fossilen Heizungen (Gas-Brennwertheizungen „Renewable-Ready“, Gashybrid-Heizungen, Gas-Wärmepumpen) wird eingestellt.
- Die Fördersätze werden insgesamt gesenkt (siehe nachfolgende Tabelle).
- Die Fördersätze für Anlagen zur Nutzung von Biomasse (insbesondere Holz- und Pelletfeuerungen) werden sehr deutlich um bis zu 25 % (auf gesenkt.
- Für den Einsatz einer (Elektro-)Wärmepumpe wird neu ein zusätzlicher Wärmepumpen-Bonus von + 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird. Luft-Wasser-Wärmepumpen erhalten diesen Bonus nicht.
- Für die BEG EM gibt es nur noch Direktzuschüsse durch das BAFA. Die Kreditvariante durch die KfW entfällt.
- Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) werden nach derzeitigem Stand nicht geändert.
- Für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022 (24:00 Uhr). Bis zu diesem Datum können noch Förderanträge zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Es kann in diesem Zeitraum jedoch nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Die Änderungen werden zum 15.08.2022 in Kraft treten.
Zu Ihrer Information haben wir die Änderungen in einer kompakten Übersicht (alte/neu Fördersätze) zusammengestellt.