Änderungen bei der Heizungsförderung beschlossen – Förderbeträge werden schrittweise reduziert

UPDATE

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2026 die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Änderungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) ohne Änderungen beschlossen. Die Anpassungen führen insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung der Förderbeträge, insbesondere beim Heizungstausch.

Die Änderungen stellen keinen Förderstopp dar, verändern die Förderbedingungen jedoch erheblich. Vorgesehen sind unter anderem eine schrittweise Absenkung der maximal förderfähigen Kosten, eine Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus sowie der Wegfall des Effizienzbonus für Wärmepumpen und des Emissionsminderungszuschlags für Biomasseanlagen. Gleichzeitig werden einzelne Förderbestandteile ausgeweitet: So soll der Einkommensbonus stärker auf niedrige Einkommen ausgerichtet und um einen Kinderzuschlag ergänzt werden.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein neuer Bonus für Wärmepumpen mit EU-Wertschöpfung vorgesehen. Dieser wird durch eine Absenkung der Grundförderung von 30 auf 15 Prozent finanziert und stellt damit keine zusätzliche Förderung, sondern eine Umschichtung innerhalb der Förderung dar.

Die neuen Regelungen führen durch zusätzliche Boni, Staffelungen, Einkommensgrenzen und Kombinationsregeln zu einer deutlich höheren Komplexität der Förderung und damit zu einem steigenden Beratungsbedarf.

Eine neue, ausformulierte Förderrichtlinie liegt bislang noch nicht vor. Grundlage der bisherigen Informationen ist die vom BMF vorgelegte Eckpunktetabelle (Ausschussdrucksache 21(8)3759). Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie soll kurzfristig erfolgen.

Seit dem 8. Juli 2026 können in einer Übergangsphase bis zum 20. Juli  Förderanträge nur noch gestellt werden, wenn bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. bei Anträgen über die BAFA eine technische Projektbeschreibung (TPB) vorliegt. Neue BzA und TPB können durch Fachbetriebe bzw. Energieeffizienz-Experten seit 08. Juli 2026 nicht mehr erstellt werden.

Update

Die KfW hat weitere Informationen zu den beschlossenen Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht und dabei die Übergangsregelung bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr konkretisiert. Demnach können Kunden, die bereits vor dem 8. Juli 2026 eine gültige (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) erhalten, ihren Förderantrag noch bis zum Ende der Umstellungsphase zu den bisherigen Förderbedingungen stellen.

Bereits zugesagte Anträge sowie Anträge, die sich derzeit bei der KfW in Prüfung befinden und bei Antragstellung die bisherigen Voraussetzungen erfüllt haben, sind von den Änderungen nicht betroffen. Nicht genutzte (g)BzA können ab dem 21. Juli 2026 für eine Antragstellung nach den dann geltenden neuen Förderbedingungen verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt können auch wieder neue BzA erstellt werden. Entsprechende Übergangsregelungen gelten ebenfalls für BAFA-Anträge und die hierfür erforderliche Technische Projektbeschreibung (TPB).

Weitere Informationen sowie die Übersicht der betroffenen KfW-Produkte finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Anträge nach den neuen Förderrichtlinien sollen voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 möglich sein.