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Unsere Seminarangebote für das Jahr 2025 - weitere sind in Planung
Dichtheitsprüfung an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen Sachkunde nach § 5 ChemKlimaschutzV und gem. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067, Zertifikat Kategorie IV*

Erforderliche Qualifikation für die Durchführung der Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen nach § 60a GEG
Zielgruppe:
Gesellenprüfung in einem Elektro- und Versorgungstechnik- oder Metallberuf und Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Kälteanlage (schriftlicher Nachweis durch Arbeitgeber erforderlich)
Voraussetzungen:
- Der Berufsabschluss ist bei der Anmeldung schriftlich nachzuweisen.
- Meister- oder Geselle im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk bzw. Elektrohandwerk
- Zwingend notwendig: Es ist eine Bescheinigung über Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Kälteanlage einzureichen (schriftlicher Nachweis durch Arbeitgeber).
Hinweis:
* Die Inhalte der Schulung und der Prüfung entsprechen bereits den aktuellen Anforderungen der neuen Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung) und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Das ausgestellte Zertifikat E (nach neuer Verordnung) bzw. Kategorie IV (nach alter Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067) ist abhängig von der Zulassung der Sächsischen SHK Beratungs- und Vertriebsgesellschaft mbH als Schulungsanbieter zum Zeitpunkt der Durchführung
Themen
- Kältemittel, Treibhauseffekt, Klimaschutz
- Grundlagen der Lecksuche/Dichtheitsprüfung in der Kältetechnik, Anlagenlogbuch
- Dichtheitsprüfverfahren in der Kältetechnik, neue Lecksuchgeräte
- Praktische Übungen zur Dichtheitsprüfung
- Theorie- und Praxisprüfung
Zusatzmodul für brennbare Kältemittel:
- Brennbare Kältemittel
- Einsatzbereiche, Besonderheiten und Eigenschaften
- Aufstellung von Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Vorschriften und Normen
Asbestsachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) Anlage 4C (Integrierter ASI-Lehrgang)

Um Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Asbestzementprodukten, als Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 und als Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519, durchführen zu dürfen, benötigt der Betrieb zusätzlich eine Zulassung durch die Aufsichtsbehörde (SGD).
Zielgruppe:
Verantwortliche Person, Aufsichtsführenden, Fachpersonal (ohne Beaufsichtigung)
Themen
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Anforderungen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
ONLINE Wiederkehrende Schulung nach AwSV

Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) muss die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle 2 Jahre (und das eingesetzte Personal regelmäßig) an einer einschlägigen Schulung teilnehmen, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Zielgruppe:
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, die an einer Fachbetriebsschulung (Erstschulung) teilgenommen haben.
Themen
Kompaktschulung
- Rechtsgrundlagen (insbesondere WHG und AwSV)
- Technische Regeln (insbesondere TRwS 791)
- Heizölverbraucheranlagen
- Ölleitungen
- Grenzwertgeber
- Leckanzeigegeräte
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Firmeninhaber, leitende Angestellte
Themen
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), einem von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetzten Gremium, erarbeitet und fortgeschrieben. In ihr sind Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber sowie Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt.
Die VOB/A (DIN 1960) enthält die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
- Aktuelle Rechtsprechung zur VOB/B
Monteurschulung – Sicheres Arbeiten an Gasleitungsanlagen

Zielgruppe:
An Gasinstallationen eingesetztes Personal.
Themen
- DVGW-TRGI 2018 - Technische Regel für Gasinstallationen
- Grundlagen und Geltungsbereich der TRGI
- Leitungsanlagen
- Arbeiten an Gasleitungen, Unfallverhütung, DGUV-Regel 100-500 Kap. 2.31
- Manipulationsabwehr, aktive und passive Maßnahmen
- Prüfen und Inbetriebnahme von Leitungsanlagen
- Betrieb und Instandhaltung von Gasinstallationen
Monteurschulung – Sichere Geräteaufstellung, Verbrennungsluftversorgung und Abgasführung

Zielgruppe:
Mitarbeiter die mit der Errichtung und Instandhaltung (Kundendienst) von Gas- und Ölgeräten (Feuerstätten) betraut sind (insbesondere Gesellen, Kundendienstmonteure)
Themen
- Feuerungsverordnung RLP (FeuVO)
- Technische Regeln TRGI, TRF, TRÖl
- Aufstellung und Anschluss von Gas- und Ölgeräten
- Verbrennungsluftversorgung von Gas- und Ölgeräten
- Abgasabführung von Feuerstätten
- Inbetriebnahme von Gas- und Ölgeräten
Fachbetriebsschulung nach AwSV

Das Vorhandensein einer betrieblich verantwortlichen Person ist eine Voraussetzung für die Zertifizierung als Fachbetriebe nach AwSV.
Zielgruppe
Meister in einem SHK-Handwerk, Techniker und Ingenieure mit Abschluss in einer einschlägigen Fachrichtung, die als betrieblich verantwortliche Person nach AwSV vorgesehen sind. Meister, Techniker, Absolventen einer Universität/Fachhochschule mit Abschluss in einer einschlägigen Fachrichtung, die als betrieblich verantwortliche Person nach AwSV vorgesehen sind. Auch geeignet als wiederkehrende Schulung.
Voraussetzungen
Meister im SHK-Handwerk, Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer einschlägigen Fachrichtung.
Themen
Intensivschulung
- Rechtsgrundlagen (insbesondere WHG und AwSV)
- Technische Regeln insbesondere TRwS 791
- Heizölverbraucheranlagen
- Ölleitungen
- Grenzwertgeber
- Leckanzeigegeräte
Ziel
Erstqualifizierung der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV.
Sicher führen - Wie Sie babyboomer und Generation Z zusammenbringen

Die Frage, wie gute Mitarbeiterführung funktioniert, beschäftigt SHK-Unternehmer zunehmend. Insbesondere in Zeiten von Fachkräftemangel fehlen Ideen, wie berechtigte Forderungen durchgesetzt werden können. Der Generationenkonflikt zwischen langjährigen Mitarbeitern und jungen Auszubildenden stellt Führungskräfte vor zusätzliche Herausforderungen.
Welches Führungsverhalten ist angemessen und gerecht? Müssen wirklich alle Mitarbeiter gleich behandelt werden, um Gerechtigkeit herzustellen? Sind hierarchische Führungsstrukturen noch zeitgemäß und welche Alternativen gibt es? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es in diesem Seminar.
Zielgruppe:
Inhaber und Geschäftsführer, Projektleiter, Leitende Angestellte im Innen- und Außendienst.
Themen
- Menschenkenntnis als Grundlage für moderne Führung | das Riemann-Thomann-Modell
- Was brauchen meine Mitarbeiter von mir als Führungskraft?
- Stärken der einzelnen Mitarbeiter erkennen und gezielt einsetzen
- situatives Führen
- unterschiedliche Arten des Delegierens – und wie dennoch alle zum Ziel führen
- von der Konfliktursache zum Motivationsfaktor: Werten und Glaubenssätzen richtig verstehen und als Führungsinstrument nutzen
- Sinnhaftigkeit der Aufgaben kommunizieren | die logischen Ebenen nach Robert Dilts
- Feedback und Kritik: beides ist wichtig – aber wo ist eigentlich der Unterschied und wie funktioniert das in der Praxis?
- Konfliktsituationen erkennen und meistern | die drei ICH-Zustände der
- Transaktionsanalyse
- viele praktische Übungen im Workshop-Charakter
ONLINE - Nachträge - Neuer Termin (statt 03.09.)

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Firmeninhaber, leitende Angestellte
Themen
- Welche Ansprüche kann der Auftragnehmer geltend machen, wenn zusätzliche Leistungen beauftragt und ausgeführt werden?
- Welche Ansprüche kann der Auftragnehmer geltend machen, wenn die Leistung nachträglich geändert wird?
- Welche Ansprüche kann der Auftragnehmer geltend machen, wenn er in der Ausführung seiner Leistungen behindert ist.
- Welche Ansprüche kann der Auftragnehmer geltend machen, wenn sich die Maßen gegenüber der Ausschreibung deutlich erhöht oder verringert haben?
- Welche Ansprüche kann der Auftragnehmer geltend machen, wenn es zu unvorhergesehenen Änderungen der kalkulierten Leistung kommt?
- Welche Ansprüche kann der Auftragnehmer geltend machen, wenn es zu unvorhergesehenen Preissteigerungen beim Material bzw. den Lohnkosten kommt?
Digitaler Wandel in der Baustellenorganisation- Bewährte Prozesse, moderne Hilfsmittel

In der dynamischen Welt der SHK-Branche wird die effektive Arbeitsvorbereitung, Arbeitsdokumentation und die nahtlose Organisation und Kommunikation zwischen dem Büro und der Baustelle immer entscheidender. Dennoch laufen immer wieder Baustellen trotz vermeintlich guter Kalkulation, Planung und Abwicklung wirtschaftlich und organisatorisch aus dem Ruder.
Es braucht klare Organisationsstrukturen, bewährte Prozessabläufe und sinnvollen Einsatz von digitaler Technik zur Steuerung eines Projekts. Das Seminar bietet praxiserprobte Lösungsansätze, um diesen Herausforderungen zu begegnen und eine effizientere Arbeitsweise zu etablieren.
Zielgruppe:
Inhaber und Geschäftsführer, Projektleiter, Leitende Angestellte im Innen- und Außendienst, Vertriebsverantwortliche, bauleitende Monteure und alle, die im Unternehmen an der Schnittstelle zwischen Büro und Baustelle arbeiten.
Themen
- Klare Zuständigkeiten definieren
- Notwendige, sinnvolle und überflüssige betriebliche Kommunikation
- Lohnt eine Trennung von Verkauf und Abwicklung?
- Kapazitäts- und Ressourcenplanung
- Was gehört zur vollständigen Arbeitsvorbereitung?
- Effiziente Einsatzmöglichkeiten digitaler Planungs- und Organisationswerkzeuge
- Schnittstellen zwischen Büro und Baustelle erst definieren, dann optimieren
- Echtzeitkommunikation zwischen Büro und Baustelle
- Digitale Dokumentation von Arbeitsfortschritt und Qualitätskontrollen
- Best-Practice Checklisten und Formblätter zur Baustellenorganisation
Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) - mehrtägiger Lehrgang - 2 Blöcke

Lehrgang als Qualifikationsnachweis zur Eintragung in ein Installateurverzeichnis
Zielgruppe:
Gesellen, Meister, Techniker, Ingenieure, die auf Grundlage einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung nach HwO oder auf Grund anderer Ausnahmetatbestände in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens (WVU) eingetragen werden möchten.
Voraussetzungen:
- Eintragung in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk.
- Erforderliche Nachweise:
- Kopie des Meisterbriefes/-zeugnisses bzw. Ausnahmebewilligung oder Ausnahmeberechtigung und beruflicher Lebenslauf sind der Anmeldung beizufügen.
Themen
- rechtliche Grundlagen (AVBWasserV)
- Trinkwasserverordnung
- Trinkwasserhygiene
- DIN EN 1717
- DIN EN 806
- DIN 1988 als nationale Ergänzungen zur
DIN EN 1717 und DIN EN 806 - Weitere technische Regeln
Tätigkeiten an Kälte und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen - Sachkunde gem. § 5 ChemKlimaschutzV nach Durchführungs¬verordnung (EU) 2015/2067, Kategorie I und Kategorie II

Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) muss jeder, der Wärmepumpen (Split oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (z.B. R 134a, R 410A oder R 32) montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instandhalten will, gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV einen Sachkundenachweis erbringen
Zielgruppe:
Gesellen, Meister, Techniker, Ingenieure
Voraussetzungen:
- Der Berufsabschluss ist bei der Anmeldung schriftlich nachzuweisen.
- Meister- oder Geselle im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk bzw. Elektrohandwerk
- Zwingend notwendig: Es ist eine Bescheinigung über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung einzureichen (schriftlicher Nachweis durch Arbeitgeber).
Themen
Der Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH ein 4-tägiges Seminar mit Prüfung zur Erlangung der gesetzlichen Sachkundebescheinigung an. Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung gem. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 und Einreichung der geforderten Nachweise, erhalten Sie ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung), welches beispielsweise die persönliche Qualifikation zum Arbeiten an Kältemittelkreisläufen, sowie die Voraussetzung zum Bezug von Kältekomponenten vom Fachgroßhandel als auch die Voraussetzung zur Firmenzertifizierung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt beinhaltet.
- rechtliche Grundlagen
- Fachphysik
- Aufstellung
- Inbetriebnahme
- Dichtheitskontrollen
- Wartung
- Instandhaltung
- Praxisunterweisungen
- Sachkundeprüfung
ONLINE Wiederkehrende Schulung nach AwSV

Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) muss die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle 2 Jahre (und das eingesetzte Personal regelmäßig) an einer einschlägigen Schulung teilnehmen, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Zielgruppe:
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, die an einer Fachbetriebsschulung (Erstschulung) teilgenommen haben.
Themen
Kompaktschulung
- Rechtsgrundlagen (insbesondere WHG und AwSV)
- Technische Regeln (insbesondere TRwS 791)
- Heizölverbraucheranlagen
- Ölleitungen
- Grenzwertgeber
- Leckanzeigegeräte
Wasserbeschaffenheit für Praktiker – für Meister; Heizungswasserbeschaffenheit nach VDI 2035 Bl1

Im März 2021 ist die vollständig überarbeitete Richtline VDI 2035 Blatt 1 erschienen. Die Richtlinie fasst die zuvor getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einer Richtlinie zusammen.
Die Richtline gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion in Warmwasser-Heizungsanlagen. Sie gilt auch für Bestandsanlagen und beschreibt die Beschaffenheit des Heizungswassers (Wasserhärte, pH-Wert, Leitfähigkeit und Trübung). Ihre korrekte Anwendung ist in der Regel Voraussetzung für Gewährleistung und Garantie seitens der Hersteller.
Die Bedeutung und Notwendigkeit der Heizungswasseraufbereitung hat mit den Fortschritten im Bereich der Heizungstechnik in den letzten Jahren stark zugenommen da Anlagen kleiner und leistungsfähiger, aber zeitgleich deutlich empfindlicher in Sachen Heizungswasser geworden sind.Zielgruppe
Zielgruppe
Meister, Techniker, Ingenieure und andere Mitarbeiter im SHK-Handwerk die Warmwasserheizungsanlagen nicht nur ausführen und warten, sondern auch planen.
Voraussetzungen
Kenntnisse und Erfahrungen in Planung und Ausführung von Warmwasserheizungsanlagen
Themen
Theoretischer Teil
- Wasseraufbereitung und -behandlung
- wasserseitige Einflussfaktoren auf die Lebensdauer einer Heizung
- Ermittlung der grundlegenden Parameter
- Aufbau VDI 2035 Blatt 1
- Aufgaben Planung und Ausführung
- Erstellung eines Wartungsplanes und eines Anlagenbuches
- Arbeiten mit dem Anlagenbuch bei Inbetriebnahme und Wartung
- Umsetzung eines Wartungsplans
- Verhalten bei Nichteinhaltung der Werte im Betrieb
- Hilfsmittel
- Messtoleranzen
Praktischer Teil
- Messübung einschl. Toleranzen
Monteurschulung – Heizölanlagen in der Praxis

Schwerpunkt der Schulung ist die Umsetzung der geltenden gesetzlichen und technischen Regelungen insbesondere in Bestandsanlagen und der praktische Umgang mit den eingesetzten Bauteilen.
Zielgruppe:
An Heizölverbraucheranlagen eingesetztes Personal.
Themen
- Gesetzliche Regelungen, insbesondere AwSV
- Technische Regeln, insbesondere TRwS und ihre Anwendung bei Bestandsanlagen
- Komponenten der modernen Ölversorgung in Theorie und Praxis (Antiheberventil, Füllstandsanzeiger, Grenzwertgeber und Füllstandsbegrenzer)
Monteurschulung Wasserbeschaffenheit in kleinen Anlagen - Heizwasserbeschaffenheit nach VDI 2035 Bl1

Im März 2021 ist die vollständig überarbeitete Richtline VDI 2035 Blatt 1 erschienen. Die Richtlinie fasst die zuvor getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einer Richtlinie zusammen. Die Richtline gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion in Warmwasser-Heizungsanlagen. Sie gilt auch für Bestandsanlagen und beschreibt die Beschaffenheit des Heizungswassers (Wasserhärte, pH-Wert, Leitfähigkeit und Trübung). Ihre korrekte Anwendung ist in der Regel Voraussetzung für Gewährleistung und Garantie seitens der Hersteller.
Die Bedeutung und Notwendigkeit der Heizungswasseraufbereitung hat mit den Fortschritten im Be-reich der Heizungstechnik in den letzten Jahren stark zugenommen da Anlagen kleiner und leistungs-fähiger, aber zeitgleich deutlich empfindlicher in Sachen Heizungswasser geworden sind.
Zielgruppe:
Mitarbeiter im SHK-Handwerk die Warmwasserheizungsanlagen ausführen und warten (aber nicht planen).
Voraussetzungen:
Kenntnisse und Erfahrungen in Ausführung und Wartung von Warmwasserheizungsanlagen
Themen
Theoretischer Teil
- Wasseraufbereitung und -behandlung
- wasserseitige Einflussfaktoren auf die Lebensdauer einer Heizung
- Ermittlung der grundlegenden Parameter
- Aufbau VDI 2035 Blatt 1
- Aufgaben in der Ausführung
- Arbeiten mit dem Anlagenbuch bei Inbetriebnahme und Wartung
- Umsetzung eines Wartungsplans
- Verhalten bei Nichteinhaltung der Werte im Betrieb
- Hilfsmittel
- Messtoleranzen
Praktischer Teil
- Messübung einschl. Toleranzen
ONLINE Wiederkehrende Schulung nach AwSV

Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) muss die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle 2 Jahre (und das eingesetzte Personal regelmäßig) an einer einschlägigen Schulung teilnehmen, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Zielgruppe:
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben für Heizölverbraucheranlagen nach AwSV, die an einer Fachbetriebsschulung (Erstschulung) teilgenommen haben.
Themen
Kompaktschulung
- Rechtsgrundlagen (insbesondere WHG und AwSV)
- Technische Regeln (insbesondere TRwS 791)
- Heizölverbraucheranlagen
- Ölleitungen
- Grenzwertgeber
- Leckanzeigegeräte
Fachkunde Umgang mit brennbaren Kältemitteln A2/A3

Aufgrund der Verbote und Beschränkungen bei der Verwendung fluorierter Treibhausgase werden zunehmend brennbare Kältemittel wie R32 oder Propan (R290) in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt. Wer Wärmepumpen (Split- oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit brennbaren Kältemitteln montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instand halten will, muss neben einer einschlägigen Handwerksrollen-Eintragung gemäß BetrSichV § 2 Abs. 5. und DIN EN 378-4 einen Fachkundenachweis erbringen.
Zielgruppe:
Sachkundiges Fachpersonal mit Zertifikat zur Kat. I oder II gem. Verordnung (EG) Nr. 303/2008 oder DVO 2015/2067
Themen
Theorieteil:
- Eigenschaften von Kältemittel Propan
- Hinweise zum Arbeits- und Explosionsschutz
- Auszüge aus Regelwerken und Vorschriften für Monteure
- Montage und Instandsetzung
- Aufstellung (Innen/Außen)
- Transport- und Lagerung
- Entsorgung, Außer- und Wiederinbetriebnahme
Praxisteil:
- Verbindungstechniken und Verrohrung
- Öffnen von Anlagen und Absaugen von Kältemittel
- Druckfestigkeits- und Dichtheitsprüfung
- Vakuumieren der Anlage
- Kältemittel einfüllen
- Feinlecksuche
Abschluss
Fachkunde-Zertifikat für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln nach bestandener Prüfung.
Teilnahmebedingungen für unsere Seminare, gültig ab 012024
Mit der Anmeldung zu einem unserer Seminare erkennt der Betrieb sowie der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an (siehe Download PDF-Teilnahmebedingungen).
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
I. Information über die Erhebung personenbezogener Daten
- Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Nutzerverhalten.
- Verantwortlicher gem. Art 4 Abs. 7 DSGVO ist: Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen, vertreten durch den Landesinnungsmeister Oliver Saling und die Geschäftsführerin Katharina Hilger.
- Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (wie z.B. Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name, etc.) von uns gespeichert, um Ihr Anliegen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
II. Ihre Rechte
1. Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
2. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
III. Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website
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- Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
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a. Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
- Transiente Cookies (dazu bb.)
- Persistente Cookies (dazu cc.).
b. Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
c. Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.
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VI. Weitere Funktionen und Angebote unserer Website
- Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.
- Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.
- Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Aktionsteilnahmen, Gewinnspiele, Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten oder untenstehend in der Beschreibung des Angebotes.
- Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.
VII. Nutzung unseres Portals
- Die Nutzung unseres Portals/Mitgliederbereichs ist grundsätzlich den Mitgliedern der SHK-Fachorganisation vorbehalten. Die Registrierung erfolgt je nach Landesfachverbands-/Innungszugehörigkeit über die regional zuständige Landesorganisation oder unmittelbar über den ZVSHK. Je nach Landesfachverbands-/Innungszugehörigkeit kann der Nutzer sein Passwort und/oder seine persönlichen Daten im Persönlichen Bereich des Portals oder über die zuständige Landesorganisation bearbeiten.
- Wenn Sie unser Portal nutzen, speichern wir Ihre zur Nutzung erforderlichen und die von Ihnen ggfs. angegebenen freiwilligen Daten für die Zeit Ihrer Nutzung des Portals. Ihre Daten können zum Zweck des Abgleichs innerhalb der Innungsorganisation (ZVSHK, Landesfachverband, örtliche Innung) ausgetauscht und weitergegeben werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b und f DS-GVO.
- Um unberechtigte Zugriffe Dritter auf Ihre persönlichen Daten zu verhindern, wird die Verbindung per TLS-Technik verschlüsselt.
VIII. Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
- Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.
- Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
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