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Passwort vergessenGebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Neue Systematik beim Heizungstausch tritt in Kraft
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die für den Heizungstausch wesentlichen Regelungen sind damit am 29.07.2026 in Kraft getreten.
Mit dem neuen Gesetz wird die bisherige Systematik des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) grundlegend neu geordnet. Für Betriebe des SHK-Handwerks ist insbesondere der Wechsel von der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. GEG hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung. Die bisherigen zentralen Anforderungen an den Heizungstausch werden damit weitgehend abgelöst und durch eine neue gesetzliche Struktur ersetzt. Für SHK-Betriebe stehen künftig insbesondere die Regelungen des GModG zur Wärmeversorgung im Gebäudebestand im Mittelpunkt.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt markiert damit einen wichtigen Schritt bei der Neuausrichtung des Gebäudeenergierechts und schafft eine neue Grundlage für die zukünftige Planung und Umsetzung von Heizungsmodernisierungen.

