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Passwort vergessenHeizungsförderung (BEG) aktuell auch 2025 verfügbar
Zu Zeit besteht aufgrund der politischen Situation kein gültiger Bundeshaushalt. Dennoch sind die Förderprogramme des Bundes zur Wärmewende im Gebäudebereich – insbesondere die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung verfügbar. Das ressortverantwortliche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Anfrage des ZVSHK mit dem folgenden klarstellende Hinweise die Fortführung der Förderprogramme des Bundes bestätigt:
"Die Förderprogramme werden derzeit wie im Dezember 2024 angekündigt unverändert fortgeführt. Dazu gab es in der Tat verschiedene Anfragen und Verunsicherung vor Weihnachten, weil die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erst relativ spät kamen. Hierzu haben die Durchführer und auch das BMWK dann im Dezember auf verschiedenen Kanälen kommuniziert, dass es Anfang 2025 unverändert weitergeht. Für 2025 bieten die genannten Regelungen des BMF zur vorläufigen Haushaltsführung für die Fortführung der BEG eine sehr gute Basis. Sie geben für die BEG –wie bei allen Investitionsprogrammen – die gesamten im Regierungsentwurf vom August 2024 für den Haushalt 2025 vorgesehenen Barmittel für 2025 frei und Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre auf Basis der aus 2024 noch vorhandenen Restmittel. Eine Quotierung (45 %) gilt für nicht-investive Programme bezüglich der Barmittel, nicht für die BEG."
Fazit: Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen auch in 2025 weiterhin bei der KfW bzw. beim BAFA stellen.
Wie des mit dem Gebäudeenergiegesetz und der damit verbundenen Heizungsförderung im Rahmen der BEG nach der bevorstehenden Bundestagswahl unter einer neuen Bundesregierung weitergeht ist jedoch politisch völlig offen. Wer seine Heizung modernisieren und zukünftig weitgehend klimaneutral betreiben möchte ist gut beraten, wenn er die Fördermittel möglichst zeitnah beantragt. Dass bereits bewilligte Fördermittel dann nicht mehr ausbezahlt werden, ist praktisch ausgeschlossen.