KfW-Förderprogramm für barrierearme Bäder ausgeschöpft

SHK-Organisation fordert deutlich höhere Fördermittel für 2027

Die Fördermittel des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) sind ausgeschöpft. Die für 2026 bereitgestellten 50 Millionen Euro Bundesmittel konnten den hohen Bedarf an Maßnahmen zur Barrierereduzierung nicht decken. Neue Anträge können daher ab sofort nicht mehr gestellt werden.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordert deshalb, das erfolgreiche Förderprogramm im Jahr 2027 fortzuführen und deutlich stärker auszustatten. Vorgeschlagen wird eine jährliche Fördersumme von mindestens 150 Millionen Euro.

„Die schnelle Ausschöpfung der Fördermittel zeigt: Der Bedarf an barrierearmen Bädern ist groß. Die bereitgestellten Mittel reichen nicht aus, um der Nachfrage gerecht zu werden. Mit vergleichsweise geringem öffentlichen Mitteleinsatz kann eine große Wirkung erzielt werden – Menschen erhalten die Möglichkeit, länger selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben“, erklärt ZVSHK-Präsident Michael Hilpert.

Gerade das Badezimmer ist ein zentraler Bereich beim altersgerechten Umbau von Wohnraum. Mit Maßnahmen wie bodengleichen Duschen oder angepassten Sanitärausstattungen können Barrieren reduziert und Sicherheit sowie Selbstständigkeit im Alltag verbessert werden. Die Förderung schafft dabei wichtige Anreize, notwendige Modernisierungen umzusetzen.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gewinnt der altersgerechte Umbau von Wohnraum weiter an Bedeutung. Barrierearme Bäder leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen ein möglichst langes selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und Angehörige sowie Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben ist dabei nicht nur Wunsch der Menschen, dadurch werden auch die Pflegekassen entlastet.

Wichtig für bereits gestellte Anträge

Bereits eingereichte Anträge sind von der Ausschöpfung der Fördermittel nicht betroffen. Die KfW wird diese weiterhin bearbeiten. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Antragsteller eine Zusage; der Zuschuss ist damit reserviert.

Auch wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, muss sich keine Sorgen machen: Der Zuschuss bleibt reserviert und wird ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen wurde.

Die SHK-Organisation setzt sich dafür ein, das KfW-Programm 455-B im Jahr 2027 fortzuführen und mit mindestens 150 Millionen Euro jährlich auszustatten. Damit soll der weiterhin hohe Bedarf an altersgerechten und barrierearmen Wohnraumanpassungen besser abgedeckt werden.