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Passwort vergessenKlimaschutzbericht 2025: Gebäudesektor verfehlt Klimaziele erneut deutlich
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Klimaschutzbericht 2025 verabschiedet, der Fortschritte bei der Emissionsminderung zeigt, aber auch verdeutlicht, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Klimaziele für 2040 und 2045 zu erreichen. Dem Bericht zufolge sind die Klimaziele für 2040 und 2045 gefährdet, wenn keine zusätzlichen Schritte unternommen werden.
Der Gebäudesektor verfehlt neben dem Verkehrssektor sein Sektorziel bis 2030 erneut deutlich und trägt damit maßgeblich zur prognostizierten Abweichung vom im Klimaschutzgesetz (KSG) vorgegebenen Pfad der Treibhausgasreduzierung hin zur Treibhausgasneutralität 2045 bei.
Im Jahr 2024 emittierte der Gebäudebereich 101 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (Mio. t CO₂e). Das Ziel für 2024 lag eigentlich nach dem KSG bei 97 Mio. t CO₂e. Für 2025 ergibt die Prognose eine Steigerung auf 110 Mio. t CO₂e bei einem Ziel von nur noch 92 Mio. t CO₂e. Im Gebäudesektor steigt die Lücke der kumulierten Jahresemissionsmengen 2021 bis 2030 gegenüber den letztjährigen Projektionsdaten damit um 78 Mio. t CO₂e und liegt nun aktuell bei 110 Mio. t CO₂e.
Derzeit werden die Zielverfehlungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude noch durch überproportionale Minderungen in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie überkompensiert, sodass das Ziel der Minderung der sektorübergreifend kumulierten Jahresemissionsmenge um 65 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 noch erreichbar ist. Dies aber nur, weil sich die schwache konjunkturelle Entwicklung bei Industrie und Energiewirtschaft emissionsmindernd auswirkt. Will Deutschland seine Klimaziele auch bei florierender Wirtschaft erreichen, besteht dringender Handlungsbedarf, damit alle Sektoren ihren festgelegten Beitrag zur CO₂-Reduzierung erbringen.
Siehe hierzu auch die Informationen auf der Website des Umweltbundesamtes (UBA).
Deutschland droht auch, seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) um 224 Mio. t CO₂e deutlich zu verfehlen. Die Folgen wären Ausgleichszahlungen an andere Länder oder sprunghaft steigende CO₂-Preise.
Diese Zahlen können aufgrund der aktuellen schwachen Marktzahlen bei der Heizungsmodernisierung und der geringen Sanierungsquote im Gebäudebestand nicht verwundern.
Das chaotische Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des GEG – das sogenannte „Heizungsgesetz“ – 2023 mit im Ergebnis äußerst komplexen Anforderungen an neue Heizungsanlagen, Förderstopps und ständige Änderungen in der Heizungsförderung (BEG EM), übersteigerte Erwartungen in die Wärmeplanung bei Gebäudeeigentümern und die seit dem Wahlkampf zur letzten Bundestagswahl wieder aufgeflammte Diskussion um eine erneute Änderung des GEG haben zu einer enormen Verunsicherung und Investitionszurückhaltung im Heizungsmarkt geführt. Verbraucher warten ab, was da kommt, und die Wärmepumpe wird zum Ladenhüter. So kann Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreichen.
Nach Auffassung unseres Verbandes muss die Bundesregierung jetzt handeln, um den Markt für klimafreundliche Heizungen zu stabilisieren und anzukurbeln.
Erforderlich sind jetzt:
- Eine klare Kommunikation, dass der Gebäudebereich einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss und hierzu Investitionen in Heizungsanlagen für erneuerbare Energien unvermeidbar sind.
- Zulassung und Förderung auch niederschwelliger und stufenweiser Maßnahmen, die auf die Gebäudeeffizienz einzahlen.
- Ein eindeutiges Bekenntnis zur Wärmepumpe als wichtigste Heizungstechnologie für erneuerbare Energie und Zurückhaltung in der politisch-medialen Diskussion mit unsachlichen und falschen Schlagworten wie „Wärmepumpenwahnsinn“ und „Wärmepumpenzwang“.
- Schnelle rechtliche Klarheit über die zukünftigen Anforderungen an Gebäudeheizungen und ein schnelles, stringentes und fachlich fundiertes Gesetzgebungsverfahren hin zu einem weniger komplexen und besser verständlichen Gebäudeenergiegesetz. Dabei Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.
- Eine bei Fördersätzen und -bedingungen und beim Verfahren stabile, langfristige Heizungsförderung (BEG EM) mit gesicherter Finanzierung.
- Wirkliche Technologieoffenheit, zum Beispiel durch Abbau von unnötigen Restriktionen für Holzheizungen und eine Zulassung von paraffinischen Heizölen als Regelbrennstoff in der 1. BImSchV. Der Markt soll entscheiden, welche erneuerbaren Energieträger und Heizungstechnologien sich durchsetzen.
- Abbau von überzogenen Erwartungen beim Verbraucher an die kommunale Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument mit der deutlichen Aussage, dass ein Wärmeplan keine Gewähr für kurzfristig nutzbare Wärmenetze bietet und individuelle Lösungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien dadurch nicht aufgeschoben werden sollen.
- Schaffung von Klarheit über die Zukunft der öffentlichen Gasversorgung und Gasnetze.
Nur so kann die Heizungsmodernisierung wieder Fahrt aufnehmen und einen substantiellen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor leisten.