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Passwort vergessenKoalitionsvertrag – Wie geht es weiter mit dem GEG?
Nach der markigen Ankündigung im Wahlprogramm der CDU „Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab“ stellt sich für Verbraucher, Heizungsindustrie und SHK-Handwerk die Frage: Welche Aussagen enthält der Koalitionsvertrag zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und damit zu den zukünftigen Anforderungen an Heizungsanlagen?
Grundsätzlich bekennen sich die Koalitionsparteien in spe zu den deutschen und europäischen Klimaschutzzielen und der zentralen Rolle des Gebäudesektors hierbei. Dabei werden Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz als gleichwertige Zielsetzungen für die Modernisierung der Wärmeversorgung genannt.
Die Ankündigung zur Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ ist auch im Koalitionsvertrag enthalten: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Interessanterweise findet sich dieser Satz und die Aussagen zum GEG im Abschnitt 1.3 „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ und nicht unter „Klima und Energie“ (Abschnitt 1.4). Was damit gemeint ist, bleibt genauso im Unklaren wie die konkrete Umsetzung weiterer Aussagen zum GEG und zur Wärmewende im Gebäudebereich durch technische und regulative Vorgaben, denn schon der Ausdruck „Heizungsgesetz“ ist rechtlich unklar. Ein Heizungsgesetz gibt es im deutschen Recht gar nicht.
Die Aussage „Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher“ lässt jedoch erkennen, dass keine Abschaffung des gesamten GEG gemeint ist, sondern eine erneute Änderung (Novelle). „Abgeschafft“ sollen vermutlich die mit der letzten GEG-Novelle zum 1. Januar 2024 durch die alte Bundesregierung eingeführten komplexen Vorgaben zum Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei allen neu eingebauten Heizungsanlagen (§§ 71 und 71b bis 71o GEG) werden. Neue zentrale Steuerungsgröße soll stattdessen „die erreichbare CO₂-Vermeidung“ sein. Es bleibt zu hoffen, dass sich hieraus keine komplexe und aufwendige Nachweisführung in der Planung von Heizungsanlagen ableitet.
Was konkret unter der größeren Technologieoffenheit zu verstehen ist, bleibt abzuwarten. Möglich wäre, dass moderne Gas-Brennwert-Technik wieder in den Lösungskatalog der Wärmewende Eingang findet. Zu erwarten ist aus weiteren Aussagen im Koalitionsvertrag auch, dass Bioenergie künftig eine größere Rolle spielen soll und diverser Diskriminierungen, denen sie im Heizungssektor unter der Ampel-Koalition ausgesetzt war, abgebaut werden. Außerdem setzt der Koalitionsvertrag verstärkt auf den Emissionshandel (CO₂-Bepreisung) als Anreizinstrument zur energetischen Modernisierung.
Die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) führt, wenn das GEG grundsätzlich Bestand hat, ebenfalls zu einer Novellierung desselben. Dabei sollen laut Koalitionsvertrag „Spielräume bei der Umsetzung“ ausgeschöpft werden und eine Verlängerung der Umsetzungsfristen auf EU-Ebene erreicht werden.
Hinter der Absicht „Den Quartiersansatz werden wir stärken“ verbirgt sich offensichtlich die im SPD-Wahlprogramm enthaltene Bevorzugung von Konzepten der zentralen Wärmeversorgung (Wärmenetze). Dies kommt an anderer Stelle des Koalitionsvertrages auch durch das Vorhaben „die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich zu regeln und aufzustocken“ zum Ausdruck.
Positiv zu bewerten ist das grundsätzliche Bekenntnis zur Fortführung der Sanierungs- und Heizungsförderung. Aber auch hier bleibt die zukünftige Ausgestaltung völlig ungewiss. Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bei einer erneuten Novellierung des GEG eine praktisch zwangsläufige Folge. Hier werden die Prioritäten wohlmöglich neu gesetzt. Die SPD legte in ihrem Wahlprogramm das Primat auf den Ausbau von Wärmenetzen. Sie will erst nachrangig dann den Heizungstausch fördern, wenn Wärmenetze nicht realisiert werden können.
Zusätzlich sollen die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien künftig von der Steuer absetzbar sein. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards soll zeitlich befristet wieder eingeführt werden, um den Wohnungsbau anzukurbeln (aktuell wird nur EH40 gefördert).
Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz – WPG) besteht aktuell insbesondere aus den Übergangsregelungen für den Einbau fossiler Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken nach § 71 Abs. 8 GEG. Was hier als angekündigte Vereinfachung zu erwarten ist und inwieweit dies der oben ausgeführten Stärkung des Quartiersansatzes widerspricht, bleibt im Koalitionsvertrag ebenfalls offen.
Es bleibt zu hoffen, dass die offenen Fragen zur konkreten Umsetzung der Ankündigungen schnell und ohne langwierige Debatten geklärt werden, um eine weitere Verunsicherung der Verbraucher und des Heizungsmarktes zu vermeiden. Frank Ebisch, Sprecher des ZVSHK hierzu: „Es ist entscheidend, dass die Umsetzung der genannten Maßnahmen praxisnah erfolgt und die Bedürfnisse aller Marktteilnehmer berücksichtigt werden.“
Den vollständigen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode finden Sie als PDF-Datei unter folgendem Link:
Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Relevante Aussagen zu Klimaschutz, Energie, Wärme und Gebäude finden Sie in den Abschnitten 1.3 „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ ab Seite 22 und 1.4 „Klima und Energie“ ab Seite 28.
Der Absatz mit Aussagen zum zukünftigen GEG findet sich auf Seite 24 (Zeilen 752 bis 763).
Weitere Links zum Thema:
Statement von Frank Ebisch, Pressesprecher des ZVSHK zum Koalitionsvertrag
Eine erste Analyse des Koalitionsvertrage und Stimmen aus den Verbänden in einem Beitrag auf der Internetseite der IKZ: