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Passwort vergessenOnline-Informationsveranstaltung zum neuen GModG für Innungsmitglieder
NUR FÜR INNUNGSMITGLIEDER
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026 – Anforderungen an Heizungsanlagen
Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Das Gesetz wird mit seiner ersten Stufe kurzfristig in Kraft treten. Damit gelten dann neue Anforderungen für den Einbau von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden und auch Neubauten.
Diese neuen Regelungen lösen die Kernanforderung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ (GEG-Novelle 2024) „Einsatz von 65 % erneuerbaren Energien bei allen neuen Heizungen“ und die dazugehörigen umfangreichen Vorgaben ab. Das neue GModG enthält eine technologieoffenere Liste von anwendbaren Heizungstechnologien. Auch Öl- und Gasheizungen sind wieder zulässig, müssen jedoch mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nach der sogenannten „Bio-Treppe“ betrieben werden.
Was bedeuten die neuen Regelungen für Planung und Errichtung von Heizungsanlagen? Welche neuen Möglichkeiten aber auch Anforderungen gibt es? Was ist bei der Kundenberatung zu beachten?
In einer Online-Informationsveranstaltung möchte der Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen die Fachleute der Innungsfachbetriebe hierzu informieren. Die Veranstaltung soll eine erste Information über die zukünftigen Regelungen bei Heizungsanlagen bieten:
- Überblick über die Inhalte des Gesetzes zur Änderung des GEG und das abgestufte Inkrafttreten
- Geltungsbereich des GModG (ehem. GEG)
- Wegfallende oder ersetzte Regelungen des GEG 2024 „Heizungsgesetz“
- Optionen für Heizungsanlagen
- Anforderungen an Heizungsanlage
- Anwendung der „Bio-Treppe“ bei Öl- und Gasheizungen
- Beratungspflicht vs. Hinweispflicht
- Zukünftige Entwicklung: Wie lange hat das GModG Bestand?
Mittwoch, den 22. Juli 2026 von 13:30 Uhr bis ca. 15 Uhr
Anmeldungen über die Seminarseite.

