Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen

Der Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen repräsentiert 820 klein- und mittelständische SHK-Handwerksbetriebe in 15 Innungen gemäß § 80 Handwerksordnung. Seit über 70 Jahren gestaltet er politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit und vertritt die Interessen seines Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung, und anderen Stakeholdern. Er fungiert als Arbeitgeberverband und Sozialpartner für rund 5.000 Arbeitsverträge in seinen Betrieben und ist eine wichtige Organisationsebene zwischen Innung und Bundesverband. Der Verband engagiert sich für die Belange seiner Mitgliedsunternehmen und unterstützt sie bei Aus- und Weiterbildung sowie beim Marktauftritt durch Öffentlichkeitsarbeit. Die hauptamtliche Geschäftsstelle in Koblenz bietet Fachberatung für Innungen und Mitgliedsunternehmen zur Förderung des wirtschaftlichen Erfolgs und der Arbeitsplatzsicherheit hochqualifizierter Mitarbeiter.

Aktuelle Rechtsprechung zur VOB/B

Am Samstag, dem 17. Mai 2025, kamen 38 Obermeister und Delegierte aus allen 15 dem Fachverband SHK Rheinland-Rheinhessen angeschlossenen Innungen mit dem Vorstand des Verbandes zur ersten Delegiertenversammlung 2025 in Koblenz zusammen. 

Gleich 13 Verbände aus Energie- und Immobilienwirtschaft, Industrie und Handwerk zu denen auch der ZVSHK gehört fordern die Bundesregierung auf, rasch politische und rechtliche Klarheit in der Wärmewende zu schaffen und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Nur so können die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden und die bestehende…

Wer die bei bestimmten Kältekreisen von Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, vorgeschriebene Dichtheitskontrolle durchführen möchte, benötigt hierzu eine Sachkundebescheinigung nach § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Hierzu ist neben einer entsprechenden handwerklichen…

Am 5. Mai haben die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unterzeichnet. Für die zukünftige Wärme-, Gebäude- und Energiepolitik sowie Heizungsförderung sind insbesondere die Abschnitte 1.3 („Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“) und 1.4 („Klima und Energie“) interessant.